• Kunst als Hobby Steuerpflichtig?

  • Kunst als Hobby Steuerpflichtig?
    Hi

    Ich arbeite Hauptberuflich als Grafik-Designer. Bin Festangestellt und habe eine 45 Std. Woche.

    Vor meiner Festanstellung habe ich lange "analog" gemalt. Die Werke habe ich allerdings nie verkauft. Dafür waren sie aus meiner Sicht nicht gut genug.

    Nach vielen Jahren habe ich nun meine alte Leidenschaft wieder endeckt. Das Malen. Allerdings durch meinen Beruf beeinflusst das digitale Malen.

    Neben der Arbeit bleibt nicht viel Zeit und ich kann nur sporadisch daran arbeiten. Halt mein Hobby.

    Jetzt zu meiner Frage:
    Ich plane diese Werke später einmal auszudrucken.
    Eventuell auch manche zu Rahmen.
    Und das eigentlich nur zu dem Zweck sie zu verkaufen.

    Wie ist das nun mit den Steuern???
    Wenn ich tatsächlich das eine oder andere Bild verkaufen könnte.

    1.) Muss ich das beim Finanzamt angeben (da es ja ein Hobby ist)?
    2.) Oder gibt es eine Grenze an Einnahmen, welche man mit seinem Hobby einnehmen darf?

    Ich hab da noch einiges mehr an Fragen. Aber eventuell ergibt sich das ja schon aus euren Antworten.
  • Hans Martin
    §3, 26 Einkommenssteuergesetz

    "der Freibetrag bei Ausübung einer künstlerischen Nebentätigkeit liegt bei 1.848 EUR im Jahr"

    Einkünfte (nach abzug aller Kosten)

    Der Inhalt des Begriffs der künstlerischen Tätigkeit i. S. d. § 3 Nr. 26 EStG bestimmt sich grundsätzlich nach den für § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG aufgestellten Kriterien. Die Rechtsprechung umschreibt die künstlerische Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG als eine eigenschöpferische Tätigkeit mit einer gewissen Gestaltungshöhe, die aufgrund einer persönlichen Begabung Gegenstände oder unkörperliche Gestaltungen hervorbringt.
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  • Frank Koebsch
    so so, da ich schon im artcafe meinen Kommentar abgegeben habe ...
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  • Hans Martin
    die Grenze von 1.848,- wurde rückwirkend zum 1.1. 2007 auf 2.100,- p.a. angehoben.

    dieser §3, 26 richtet sich vor allem an
    Übungsleiter im Sportverein, Jugendleiter, Betreuer, Mitarbeiter in öffentlichen Einrichtungen oder Ähnliches

    es geht aber klar auch um künstlerische Tätigkeiten!

    Ansonsten gilt: Nebeneinkünfte (unabhängig von künstlerischer Tätigkeit) sind bis zu einer Höhe von jährlich 410 € Gewinn von der Einkommensteuer befreit. Liegen die Nebeneinkünfte zwischen 410 € und 820 €, so sind diese teilweise steuerfrei. Diese Regelung ist unabhängig von der Höhe des Gesamteinkommens.
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  • Claudia Hinze
    ! Und bedenke: das Einkommen ist immer das, was "unter dem Strich" übrig bleibt. :) ... So stürze Dich dann auf jeden Zettel, es könnte eine Farbtonerquittung sein. ^^ :D
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