• Frage an die Selbstständigen: Freiberuflerstatus in Gefahr wenn man Bilder mit Rahmen verkauft?

  • Vincents_Ohr
    Frage an die Selbstständigen: Freiberuflerstatus in Gefahr wenn man Bilder mit Rahmen verkauft?
    Hallo liebes KN,

    im August will ich den Schritt wagen und mich als Freiberufler selbständig machen. Bei einer meiner Recherchen zu dem Thema bin ich auf eine Webseite gestoßen die behauptete, dass man ein Gewerbe anmelden muss, wenn man seine Werke mit "Zubehör" wie Rahmen oder Passepartout anbieten möchte. Habt ihr zu dem Thema weitere Informationen oder Erfahrungen?

    lg
    Christian
    Signatur
  • efwe
    haha-- zeig den link ...
    Signatur
  • Vincents_Ohr

    haha-- zeig den link ...




    Darüber bin ich gestolpert als ich nach Software für die EÜR gegoogelt habe. Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass ein "montierter" Rahmen als Handelsware gesehen wird. Vielleicht meinte Schreiberin ja, dass Rahmen und Passepartouts als Zubehör verkauft verkauft werden.

    Signatur
  • , 3 wie ich die Juristen kenne
    wie ich die Juristen kenne, ist es Auslegungssache: WENN der Rahmen als Teil des Kunstwerkes zu verstehen ist, wird es nicht als Handelsware zu werten sein. Ansonsten ist es Handelsware, z.B. wenn das Bild optional mit oder ohne Rahmen erworben werden kann, oder wenn der Käufer sich, wie in einer Galerie, aus einer Auswahl selbst einen Rahmen aussuchen kann... Dann ist es Zukauf und Weiterverkauf. Indiz ist hier vermutlich auch die Preiskonstellation. Wenn das Bild mit festgelegtem Rahmen einen Festpreis hat, wird es eher als Teil des Werkes durchgehen. Gibt es einen Preis für das Werk und einen Mehrpreis für den Rahmen, ist der Rahmen eher Handelsware/Zubehör... Bedruckte Tassen und Kalender etc. zu verkaufen, wird wohl immer als gewerblicher Handel angesehen werden.
    Der Unterschied ist ja vom Prinzip her: entweder -freischaffend- eigenes Schaffen zu verkaufen oder eben (mehrwertsteuerpflichtige) Waren weiterzuverkaufen.
    Was wäre an einer Gewebeanmeldung für alle Rahmen-/Zubehörhandelsfreiheiten denn aber eigentljch schlimm?
  • Der Freiberuflerstatus für deine Bilder ist nicht in Gefahr, wenn du jedoch Rahmen in größeren Mengen verkaufen willst, ist das Gewerbesteuer pflichtig.
    M.E. wird das nicht kleinkarriert gehandhabt.
    Wenn du die Rahmen wie ein Einrahmer oder Bildergeschäft verkaufst, wird dieser Handel Gewerbesteuer pflichtig.

    Die Malerin auf der verlinkten Seite müsste tatsächlich ein Gewerbe anmelden, wenn sie Mousepads oder anderen Klüngel mit ihrer Malerei bedrucken und dann verkaufen will.
    Das wäre dann Kunsthandwerk - und Kunsthandwerker sind Gewerbesteuer pflichtig.
    Z. B. ist Bauernmalerei, also bemalte Möbel auch Kunsthandwerk.
    Es kommt auf die Umsätze an, meist sind die Illusionen größer als die Einnahmen.
    Also Ruhe bewahren und erstmal abwarten wie hoch die Umsätze ausfallen. :-)

  • Vincents_Ohr
    .... ist beruhigt ....
    Danke Judith und siku für die ausführlichen Antworten. Ich konnte es mir eigentlich auch nicht recht vorstellen, dass alle Künstler, welche Bilder mit Rahmen verkaufen, den Freiberuflerstatus verlieren.

    Zu Judiths Frage nach der Gewerbeanmeldung:
    Ich habe großen Respekt (Angst) vor den ganzen Steuergesetzen und der Arbeit, die damit verbunden ist. Darum bin ich für jede Erleichterung dankbar. Eine Buchhaltung ohne USt und Gewerbesteuer wäre also toll. Und wenn ich mal über die 17500 komme, dann kann ich mir sicher eine Hilfe leisten.
    Signatur
  • , 5
    Haha was manche für Vorstellungen haben und das in dem alter..Kannst vll froh sein wenn es 400 Euro pro Jahr sind und die miete für die Höhle muss auch gezahlt werden sowie der Alkohol den man dann dringend braucht
  • otto_incognito
    Jau, und die Unmengen von Absinth, die man dann in sich
    hineinschüttet, verhindern auch, daß man die komplizierten
    Gesetzestexte zur Lage des Künstlers, die man bei fahlem
    Kerzenlicht zu lesen versucht, überhaupt noch begreift, Der
    romantische Untergang ist somit unabwendbar!
    Signatur
  • nie von gehört
    du bist schon beim Verkaufen.
    Male doch erstmal.
    Wenn du Kunden sprich Käufer gefunden hast, kannst du die Frage noch einmal einem Steuerberater stellen.
    Picass
  • , 8
    solche scheisstexte sind wieder mal ein grund, sich in den kopf zu schiessen. blöd ist nur, dass ich den die nächste zeit noch brauche.
  • otto_incognito
    caputo pistoletto

    blöd ist nur, dass ich den die nächste zeit noch brauche.


    für was?
    für die feinmotorik?
    :D

    Signatur
  • , 8




    für was?
    für die feinmotorik?
    :D



    feingeist nenne ich das, du senkel.
    :-)
  • otto_incognito
    Das halt ´ich nicht aus.jetzt brauch ich dringend einen weingeist im glas, mit henkel.
    Signatur
  • , 8
    ja. saufen hilft der intelligenz auf die beine. marat.... et arschleck
  • otto_incognito
    Okay. Das war jetzt ein echt pawlowscher Rapport.
    Gute Nacht!
    :D
    Signatur
  • , 8
    ein hund braucht keinen kopf. der schwanz zählt.
    ( bei den fotzen)
  • Doktor Unbequem

    solche scheisstexte sind wieder mal ein grund, sich in den kopf zu schiessen. blöd ist nur, dass ich den die nächste zeit noch brauche.

    ach hör auf, dein anus reicht dir doch für alles...

    Signatur
  • , 10
    das arguemnt - mit rahmen änder sich alles - bezieht sich wohl darauf, dass dann Waren produziert und Produkte verkauft werden. - Da Du sowieso darauf geprüft wirst, wie jeder Freiberufler - kannst Du das mit angeben und direkt fragen, ob dies der Zulassung entgegenspricht.
  • Seite 1 von 1 [ 18 Beiträge ]

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