Urheberrecht und Verwertung von Fotos von Kunstwerken
RoWo Urheberrecht und Verwertung von Fotos von KunstwerkenWann darf man ein Kunstwerk fotografieren und diese Fotografie im Internet veröffentlichen? Das deutsche Uhrheberrecht kann dabei leicht zur "Falle" werden, selbst wenn man Lizenzgebühren bezahlt hat, siehe https://tursky.blogspot.com/2006/08/was-kostet-der-himmel.htmlSignatur
Wer also private Fotos von Kunstwerken anderer einfach ins Blog oder auf eine andere Website stellt, riskiert eine Abmahnung, auch wenn das Kunstwerk ständig öffentlich zu sehen ist. Ironischerweise gehört selbst ein Kunstwerk im Bundestag nicht der Bevölkerung, obwohl es den Titel "Der Bevölkerung" trägt.
Das Thema ist auch im Newsticker bei Heise gelandet: https://www.heise.de/newsticker/meldung/77382Gast , 2das ist ein wichtiger aspekt, aber wie sieht das mit bildern aus, aquarelle, die ich zb. von müller-pauli abkupfere einfach weil sie mir so gut gefallen, oder die acrylbilder von bernd klimmer? ich liebe seine bilder und habe ihn anfangs kopiert um zu lernen. ich würde diese bilder nicht verkaufen, schon allein deshalb, weil ich froh bin, dass sie mir gelungen sind. aber, darf ich sie z.b. in k-net öffentlich zugänglich machen, bzw. bei einer ausstellung verwenden???
danke euch für die antwort.
RoWo @Gast, 2: Wenn der Künstler noch lebt, würde ich einfach vor der Veröffentlichung Kontakt zu ihm aufnehmen und sein Einverständnis einholen. Wenn er noch keine 70 Jahre tot ist, mußt du dich an die Verwertungsgesellschaft BILD-KUNST https://www.bildkunst.de/ oder an die Erben wenden. Es ist fraglich, ob bei einer "freien" Kopie eines Bildes wirklich jemand auf Unterlassung verklagt wird, rechtlich aber möglich.Signatur
Dies war übrigens explizit keine Rechtsberatung, damit mir nicht auch noch ein Abmahn-Anwalt droht ;)Ulrike Sallós-Sohns Wenn ein Künstler Bücher verkauft und darin Anweisungen zum Malen seiner Bilder gibt, dürfte es eigentlich nicht verboten sein, diese nachzumalen, denke ich.
vonSohnsGast , 2@Ulrike Sallós-Sohns @RoWo
ich habe mich schlau gemacht. in einem buch aus dem englischverlag über bernd klimmer, den ich ja zum lernen meiner acryltechnik nachgeahmt habe, steht: in kurzform:
dass die werke und die vorlagen urheberrechtlich geschützt, jede verwertung oder gewerbliche nutzung der vorlagen und abbildungen verboten und nur mit ausdrücklicher genehmigung des verlags gestattet ist. dies gilt insbesondere für die nutzung, vervielfältigung und speicherung in elektronischen systemen und auf datenträgern.
es ist nicht erlaubt, abbildungen und bildvorlagen dieses buches zu scannen, in elektronischen systemen oder auf datenträgern zu speichern oder innerhalb dieser zu manipulieren. originaltext.
das interpretiere ich so, dass ich abmalen kann, dafür habe ich mir dieses buch ja gekauft, auch ausstellen könnte, bzw. auf meine hp laden oder auch hier in knet, aber natürlich nicht verkaufen darf.
wie seht ihr das?Ulrike Sallós-Sohns Man darf doch auch Werke alter Meister nachmalen, sofern man deklariert, dass es nicht die Originale sind. Wenn es nicht so ist, dürfte man ja eigentlich auch keine Bilder nach Fotos malen. Wer aber kann beweisen, ob man es dann nicht nach dem, was einem die Natur zeigt, gemalt hat?
Diese Fragen beschäftigen mich auch schon eine Weile.esther Normalerweise, können sich die Urheber doch freuen wenn, ihr Bild als Vorlage dient. Pauschal, kann man das aber auch nicht sagen. Es kommt wahrscheinlich auch noch drauf an, was draus gemacht wird. Im Prinzip kann man auch Alles verklagen.
LG: EstherElena Schulz Ich glaube, solange das Bild von mir selbst gemalt ist und auch deultich mein Name und nicht der Name aus der Vorlage darunter steht, ist das doch nicht verboten? Schließlich kann das doch dann nicht als Betrug aufgefasst werden, oder?
LG: Elena.Mausopardia oh man...oder frau...esther und elfe87, macht euch lieber mal schlau...bevor ihr son schwachsinn schreibt *würg*Gast , 9Sicherlich verletzt du Urheberrechte wenn du die Bildkomposition, den Lichteinfall, die Farbigkeit etc. eines anderen Bildes einfach kopierst und als dein Eigen ausgibst. Wie sehr sich der Urheber darüber freut, erfährst du spätestens dann, wenn du eine Abmahnung erhälst. Wir sind hier eben nicht in China.
Sobald das Plagiat einen deutlichen künstlerischen Eigenwert enthält, könntest du damit durchkommen. Damit sind jetzt aber keine handwerklichen Verlegenheitsfehler gemeint. Kleine Veränderungen oder technische "Unfälle" bringen hier sicherlich nichts, es muss schon etwas neues entstehen - und das ist Auslegungssache. Gerichte urteilen was das betrifft unterschiedlich. Manche begnügen sich seltsamerweise mit der Übersetzung in ein anderes Medium. Aber das sind Ausnahmen.
Sofern du übrigens das Abbild eines anderen Menschen kopierst, wird es richtig heikel. Hier verletzt du nicht nur die Rechte des Fotografen oder Malers, sondern auch die Persönlichkeitsrechte des Models. In Deutschland hat jeder Mensch ein Recht auf das eigene Bild (gilt nicht bei Menschenmengen). Daher ist es nicht erlaubt, ihn ungefragt einfach ins Netz zu stellen. Sofern diese Person dann allerdings nicht mehr erkennbar ist, sieht die Sache schon wieder anders aus.efwe ja- schwach---
hallo @Elena Schulz und ester-- koennt ja zb- ein fremdes romanskript oder was auch immer... nehmen und einfach deinen namen drunter schreiben- der autor freut sich sicher-- :)ich weiss nicht... da haperts nicht nur an eigenen einfaellen- es fehlt vor allem der respekt- was aber bestimmt nicht fehlt ist faulheit- //so wie an vielen unis die dissertationen abgeschrieben werden--RoWo Ich wundere mich ein wenig, dass dieser 2 Jahre alte Thread wieder ausgegraben wurde.SignaturNormalerweise, können sich die Urheber doch freuen wenn, ihr Bild als Vorlage dient. Pauschal, kann man das aber auch nicht sagen. Es kommt wahrscheinlich auch noch drauf an, was draus gemacht wird. Im Prinzip kann man auch Alles verklagen.
LG: EstherIch glaube, solange das Bild von mir selbst gemalt ist und auch deultich mein Name und nicht der Name aus der Vorlage darunter steht, ist das doch nicht verboten? Schließlich kann das doch dann nicht als Betrug aufgefasst werden, oder?
LG: Elena.
Siehe meine 2 Jahre alten Ausführungen ganz oben im Thread, es kommt eben darauf an, ob ein Künstler länger als 70 Jahre tot ist, ansonsten gilt selbstverständlich das Urheberrecht des Künstlers selbst oder seiner Interessensvertretung z.B. in Form der Verwertungsgesellschaft BILD-KUNST oder der Erben. Im Zweifelsfalle ist es immer ratsam, bei einem lebenden Künstler nachzufragen, ob eine Verwertung seines Werks (in welcher Form auch immer) erlaubt ist.esther Tja, da gibt es anscheinend mehrere Meinungen. Ich verstehe, wenn Jemand abgekupferte Sachen verkauft, na ja ok. Ich finde aber, wenn ein Hobbymaler (wie ich) stolz seine ersten Bildchen hier reinsetzt, um mal ne Meinung zu hören, kann ich nichts Verwerfliches dran finden. Das steht für mich unter Übung. Ist ja nicht jeder so von der Muse geküsst. Einen schönen Tag noch. Gruß EstherGast , 11Ich finde aber...
Was du "findest", Kindchen, ist völlig irrelevant und uninteressant.
Weil deinem "Finden" rechtliche Tatsachen gegenüberstehen. Und "stolz" brauchste auch nicht sein, wenn du Motive klaust. Abmalen kann jeder Trottel und sich mit fremden Federn schmücken, indem man den Urheber nicht angibt ist arm.Sabine Minten Normalerweise, können sich die Urheber doch freuen wenn, ihr Bild als Vorlage dient.
mit dieser "logik" kann man wirklich glaubhaft nur noch als kulleräugiges glitzergretelchen im unterschichtenfernsehen auftreten...
hör mal mausilein:
die urheber und ganz speziell deren anwälte - freuen sich sogar ganz doll. nämlich über den abmahngebühren-goldesel, der ihnen mit naiv-fröhlichem i-aahh die kasse füllt.
niemand, der sich noch halbwegs geistiger gesundheit erfreut, würde einem markenartikelhersteller unterstellen, dass dieser voller stolz nickt, wenn seine jet-set-klamottage als plagiat aus china oder der türkei bei ebay auftaucht. nur in bezug auf kunstplagiate hält sich der mythos offensichtlich hartnäckig, diese seien als kompliment aufzufassen.
wie kommt das?wenn du den verstand verlierst, verliere ihn gleich ganz! ein halber verwirrt nur.
SAM
http://www.sabine-minten.de
kiluga ich finde es immer wieder erstaunlich mit was für eine selbstverständlichkeit gesagt wird,
ist doch ok wenn ich abkupfere, dient ja nur der übung und diese dann auch noch ein breites publikum ( bzw der öffentlichkeit zu präsentieren. wenn ich dann noch lese , nicht jeder ist von der muse geküsst um eigene „motivwahl zu finden,dann frage ich mich warum will man eigentlich malen..was möchte man ausdrücken, was ist die intension???
ich kann es noch verstehen als übung, aber warum direkt es der öffentlichkeit präsentieren. ist schon mal jemand auf die idee gekommen mit dem betreffenden“künstler in kontakt zutreten und sich mit dem „künstler“ austauschen.. oder vielleicht nur mit bestimmten personen die einen wirklich weiterhelfen können, wenn es nur der übung dient??? ..ist es die aufmerksamkeit die man haben will, das dazu gehören, was ist es???..
ja jeder fängt klein an, das ist ja nix neues .. wie gesagt ich kann es auch verstehen, das man sich zur übung bilder anschaut, versteht und daraus lernt, von mir aus auch abkupfert.aber alles im rahmen.
dann lese ich oft, ich bin ja nur ein hobbylist, ich darf das ja. nein darfst man nicht. auch als hobbykünstler hat man nicht alle rechte dieser welt..
ist euch hobbykünstler mal in den sinn gekommen das manche bilder nicht so einfach aus dem ärmel geschüttelt werden, das dahinter vielleicht oft jahrelange harte arbeit steckt und auseinandersetzungen.
wenn man dann einfach hingeht mit einer selbstverständlichkeit unter dem schutz „ ich bin doch nur ein hobbykünstler dem die idee sowie das können fehlt“ ist es nicht zulachen und ich habe nur wenig verständnis dafür..., wenn ich z.b. ein bild von mir in der öffentlichkeit sehe.ohne es überhaupt zu wissen oder gefragt geworden zu sein.
das hat auch was mit respekt dem „künstler sowie dessen arbeit zutun,
das man es nicht als selbstverständlich abtut….
und schon gar nicht unter dem deckmäntelchen ..
man soll stolz darauf sein abgekupfert geworden zu sein.
es gibt viele künstler die ihr wissen und können , weiter leben lassen möchten..aber das nennt man man dann „meister“ und schüler…Stab aus Basel Da können wir hier schreiben, wie wir wollen, im Guten wie im Bösen.Signatur
Gesetzeszitierungen anfügen oder nicht. Die Wirkung verpufft, wenn die menschliche, ethische und sittliche Reife fehlt.
Kommt vielleicht auch auf das Alter an. In einer Zeit, in der aus dem Netz von Musik, über Filme bis zur Kunst alles geklaut wird und sich der Dieb noch nicht mal im klaren darüber ist, dass er wie ein Dieb handelt, brauchen wir uns über solche Argumente nicht zu wundern.Klaus Kolbe Mit viel interesse habe ich diesen Tread gelesen. Bin auch nur Hobbymaler ohne jede Ausbildung.Das ich ein gemaltes Bild nicht einfach nachmale ist ist schon OK , das ist Geistiger Diebstahl.Signatur
Jetzt habe ich doch mal eine Frage. Was ist aber mit Fotos , von Landschaften oder Gebäuten , solche Fotos können doch von mir von gleicher Stelle gemacht sein.
Das gleiche sehe ich so von Personen, wenn das Gesicht ein anderes ist, zB.bei Akt Bildern.
Dann wie ist es wenn ich Teile aus einem Bild die mir besonders zusagen, in meinen Bildern verwende.Dabei meine ich nicht das genaue abkupfern sondern die Art der Umsetzung.
Gruss KlausGast , 16Wer einmal klaut, den traut man nicht - auch wenn er dann die Wahrheit spricht ...
mfg
Bazuzu
P.S.: Die Frage von Mann mit Bart ausgenommen - Teile verwurschten in ein eigenes Gesammtes - wenn selbiges nicht erlaubt wäre ---- UFFF --- (z.B.) die gesamte Leibnitzer Schule - und somit DEUTSCHE Malererei der Neuzeit wäre nur mehr ein Steckenpferd der Staatsanwalt ...madame specht Pauschal ist es schwer, das Thema abzuhandeln.Signatur
Es hängt immer davon ab, wie man Fotovorlagen verwendet und ob die gestalterische Leistung des urspünglichen Urhebers übernommen wird, oder ob das Werk als Inspiration oder als Ergänzung der eigenen Phantasie gilt.
Zudem existiert im Kunstbereich so etwas wie ein Zitatrecht, das nicht nur für Geschriebens, sondern auch für Abgebildetes gilt.
Man kann davon ausgehen, dass das Urheberrecht nicht greift, wenn bei der Bearbeitung eine eigenständige künstlerische Leistung vorliegt.Gast , 16---tja und wie isses mit bildchen aus tv-zeitungen/sendungen?
zB das hier:
Doc At The Radar Station.........
?!! ---
Dieses oder besser - das Original kenn ich nicht. Ich gehe aber von einer eigenen Umsetzung aus - da das Bild nicht wie ein Photo (also 1:1 Abmalung) aussieht sondern eine eigene Illustration/Fanbild zu einem Thema/Schauspieler ist mit bereits eigenen Stilmitteln.
Gab hier mal einen User - malte ein (falsch! konterte ein JPG druckte es aus und überlassierte es) Bild und veränderte nur die Länge eines Steges und die Farbe der Kleidung ---- solches ist Staatanwaltsverdächtig ...
mfg
Bazuzuesther Ich wollte mal was klarstellen. Ich bin zwar Hobbymaler, habe aber keine geklauten Bilder veröffentlicht. Das der Urheber stolz sein kann war wirklich doof ausgedrückt. Ich meine, dass man doch nur ein Bild oder Foto als Vorbild nimmt, das man total toll findet. Sicherlich gibt es genug Dinge, die man ohne fremde Vorlage malen kann. Rechtlich, habt ihr bestimmt Recht, obwohl der Beitrag von Frau Specht jetzt alles etwas aufweicht.LG. EstherSignaturElena Schulz och ist ja gut, ich hab mich da eben noch nicht darüber schlau gemacht, weil ich noch keins meiner wenigen Werke verkauft habe (bissher alles nur verschenkt). Kein Grund wegen mangelnder Information gleich so herabsetzend zu werden (kulleräugiges glitzergretelchen und mausilein?),
zur Info:
meine falsche Information stammt von einem Kunstprofessor in Pforzheim, der die Mappen von Kunstinteressenten bewertet hat. Dort habe ich gesehen, dass andere Studieninteressierte eben solche Werke "kopiert" hatten, aber ihre eigenen Initialen darunter gesetzt hatten.
Ich hab mich deswegen eben an den Prof gewandt und diese Fehlinformation als Aussage erhalten, dass die Bilder deutlich abgemalt sind und mit eigenem Namen versehen in dieser Branche erlaubt sind.
Jetzt hab ichs ja auch begriffen, dass zwischen Fälschern und Künstlern, welche die Kunst anderer in ihre Werke mit einbauen, einen großen Unterschied gibt, der aber oft schwer zu erkennen ist.Gast , 17@ constantin:
es sind immer wieder die selben personen, die in herablassendem Ton andere "aufklären".
schön ist das nicht!
@ Andreas:
wenn Du meinst wegen
"wenn ich richtig verstehe, geht mit gutem Rechtsanwalt doch einiges mehr?!!\"
-so war das ironisch gemeint, aus meiner Sicht ist das ein nogo,
ausser zur Übung und niemand zeigen, denn Geld ist nicht der einzige Wert in unserem Dasein, Aufmerksamkeit hat einen noch höheren Stellenwert, egal, ob sich ein Mensch dessen bewusst ist oder nicht...
mfg
kkConstantin @Gast, 17, woher willst du das wissen, du bist erst seit gestern hier registriert?SignaturGast , 20Hi karlkamikaze,
okay, ist manchmal nicht ganz leicht hier alles in den richtigen Hals zu bekommen.
Das hier ungerechtfertigterweise Leute angeblafft werden geht mir auf den Keks seitdem ich hier bin.
Ich versuche hier gerade einmal den Heinrich-Stakkato-Stil, ich hoffe es ist gut verständlich.
Hier noch etwas was schon älter als 70 Jahre ist, kann also ohne Erlaubnis nach Belieben als Vorlage verwendet werden. Viel Spaß :) :
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:%C3%89douard-Henri_Avril_(18).jpgRoWo Vielleicht bekomme ich den Thread noch einmal in's Ruder zurück:Signatur
Die meisten Urheber eines Werkes werden für eine Übung sicherlich ihr OK geben, solange man keine kommerziellen Interessen damit verfolgt und auf die Original-Quelle verweist. Rein formaljuristisch aber ist das Ganze (siehe Link im OP) ohne Rückversicherung angreifbar. Daher, ganz pragmatisch: Immer nachfragen, es kostet ja nichts ( außer dem imaginären Zacken, der einem aus der Krone fällt ;)Seite 1 von 2 [ 50 Beiträge ]
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