• , 3
    Das Urheberrecht endet 70 Jahre nach dem Tod. Bei Fotografen ist das noch selten. Davor darfst Du in sehr engen Grenzen zitieren, oder parodieren. Die eigene Schaffenshöhe muß dabei die Leistung des Ausgangswerks übertreffen und/oder die Aussage maßgeblich verändern oder umkehren. Ein unendlicher Ermessensspielraum für Gerichte, die in einigen Fällen wie z.B. Disney fast immer zu Ungunsten des neuen Werks entscheiden und der sehr teuer werden kann.
  • midwife
    Danke Ben u. Constantin für die schnelle Antwort.
  • lisa
    Vielleicht kann ich mich hier noch anhängen, statt ein neues Thema aufzumachen:

    Ich bin dabei, ein Heft mit einigen Bildern von mir zu erstellen, und als Titel würde ich gerne ein Zitat aus einem Shakespeare-Stück verwenden. Ob ich das wohl darf?
    Signatur
  • Tagedieb
    Shakespeare ist schon lange tot. Du darfst Zitate von ihm unbedenklich verwenden, Lisa :-)
  • Jeder Urheber der mindestens 70 Jahre verstorben ist, den darfst du getrost verwursten
    das Urheberrecht ist dann erloschen

    dieses Thema wurde schon desöfteren erwähnt und erörtert
  • lisa
    Daß Shakie selbst nichts mehr zu motzen hat, war mir schon klar ;)

    Das Urheberrecht erlischt im Normalfall nach 70 Jahren, aber soweit ich weiß, ist es ja auch vererblich.

    Aber daß in meinem Fall eh keiner mitbekommt, was ich treibe, und keine Schadenersatzklagen in Millionenhöhe zu erwarten sind, ist auch klar :DD
    Hätte mich einfach nur mal interessiert :)
    Signatur
  • , 7
    Am besten gegen diesen Urheberrechtsunsinn massiv vorgehen. Alle Bilder frei als Vorlagen für eigene Kreationen verwenden, Abmahn- und Unterlassungsgebühren mit negativen Feststellungsklagen und Gegenabmahnungen verweigern, Gerichtsbüttel und andere geldgeile Obrigkeiten und Advokaten mit kurzen Feuerstößen aus von Russen gegen Wodka eingetauschten Kalaschnikows vertreiben.
    Apropos, was ist mit Baselitz' Russenbildern?
  • , 8 Macht doch einfach ...
    was Eigenes. ;O)))
  • , 7 oder was selbständiges dann kanns auch ein foto oder sonstwas als vorlage haben
    zitat Paragraph 24 UrhG:

    Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden. -> außer Musik



    https://lexetius.com/UrhG/24
  • , 7
    Und daraus folgt, midwife kann die/den Nacksche/n malen, wenn sie das Foto nur zur Abklärung der Proportionen und Licht- und Schattenfunktionen nutzt und ansonsten so richtig expressiv mit der Farbe wüstet und wurschtelt(zum Beispiel), abstrahiert und das Foto nur als Vorlage für ein Bild verwendet, in dem sie mit der eingesetzten Form- und Farbsprache versucht, ein eigenes Thema auszudrücken. Aus anderen Gründen werden doch sowieso keine Bilder gemalt. Oder?
  • midwife
    Und daraus folgt, midwife kann die/den Nacksche/n malen, wenn sie das Foto nur zur Abklärung der Proportionen und Licht- und Schattenfunktionen nutzt und ansonsten so richtig expressiv mit der Farbe wüstet und wurschtelt(zum Beispiel), abstrahiert und das Foto nur als Vorlage für ein Bild verwendet, in dem sie mit der eingesetzten Form- und Farbsprache versucht, ein eigenes Thema auszudrücken. Aus anderen Gründen werden doch sowieso keine Bilder gemalt. Oder?


    Danke nurps, ich glaub ich kann meine "Nacksche" wirklich veröffentlichen, weil ich sie ordentlich verwurstet habe, hi hi
    Und der Fotograf ist schon über 40 Jahre tot..der kann sich dann rumdrehen, wenn er sieht, was ich aus ihr gemacht habe *grins*
    Aber noch ist sie nicht fertig, sie hakt irgendwie..
  • Seite 1 von 1 [ 14 Beiträge ]

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